
Nach den Anhörungen in den Jahren 2008 und 2011 hatten wir am 08.06.2016 – initiiert durch den VAK Bundesverband – zum 3. Male die Gelegenheit, der Kinderkommission des Bundestages
unsere Anliegen vorzutragen.
Entsprechend der Leitidee von ABC-Kindesvertretung und der Zielvision des VAKs gab Hans-Christian Prestien in seinem Referat einen Überblick über kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Unterstützung von Bindungs-, Liebes-, Konflikt- und Glücksfähigkeit (nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen (nicht nur) im Kindschafts- und Jugendrecht.
Er benannte konkrete Vorschläge zu not-wendigen Änderungen in der gesetzlichen Struktur, wie in den Rahmenbedingungen behördlichen Handelns.
Schwerpunkte waren insbesonders:
- Die Ernennung eines Kinderbeauftragen zur Unterstützung eines jeden Abgeordneten bei einer fortlaufend notwendigen Überprüfung der Kinderverträglichkeit aller gesetzlicher Bestimmungen
- Einrichtung einer Anwaltschaft für Kinder als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für eine qualifizierte Gewährleistung der Menschen- und Grundrechten der Kinder in jedem Einzelfall behördlicher und gerichtlicher Intervention sorgt. (Anstelle von §§ 158 FamFG und 69 JGG)
Bei rechtswidrigen Eingriffen in Grundrechte des Kindes durch Behörden oder Gerichte wird die Haftung des Staates in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlugen dem Kind gegenüber unabhängig vom Verschulden der Bediensteten in § 839 BGB verankert. Die Anwaltschaft für das Kind wird gesetzlich autorisiert, Ansprüche dieser Art von Amts wegen für die betroffenen Kinder geltend zu machen.
- Aufhebung der §§ 1671 und 1626 a BGB, 155 a FamFG.
Die Elternverantwortung = Grundpflicht ist nicht disponibel (Art.19 Abs. 2 GG im Hinblick auf das entsprechende Grundrecht des Kindes) und tritt mit Feststellung der Elternschaft ein.
Lediglich wird ihre Ausübung in Einzelbereichen nach Maßgabe der §§ 1666,1666a BGB und mit regelmäßiger Überprüfung übertragbar.
Unterbleibendes Engagement von Elternteilen, sich aktiv an der Erziehung und Betreuung zu beteiligen, löst von Amts wegen Ermittlungen und ggf. Maßnahmen nach §§ 1666,1666a BGB, 157 FamFG, ggfls. auch 171 StGB aus.
uvm. (Das umfangreiche paper zum Vortrag kann angefordert werden unter hc.prestien@abc-kindesvertretung.de)
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner VAK Bundesverband (Verband Anwalt des Kindes) e.V., deren Ehrenvorsitzender Hans-Christian Prestien ist, übergaben wir symbolisch ein Haus zur Verdeutlichung eines gemeinsamen Projektes: „Haus der Kinderanwälte“.
Die Arbeit auf der politischen Ebene kann nur in der Gemeinschaft von Gleichgesinnten geschehen.
Deshalb suchen wir dringend Ihre Unterstützung. Sollten Sie Ideen haben und/oder selbst aktiv mitarbeiten wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei uns oder dem VAK Bundesverband zu melden.
Hinweis: Am 09.07.2016 wird um 14.30 h eine öffentliche Veranstaltung mit anschließender öffentlicher Mitglieder-Versammlung des VAKs Bundesverband in der Fachhochschule Potsdam stattfinden.
Neben zwei besonderen Vorträgen von Herrn Prof. Dr. Uwe Jopt und Familienrichter a.D / RA Jürgen Rudolph werden die gemeinsamen möglichen Schritte weiter diskutiert werden.
Anmeldung bei: