Ein Blick auf die momentane erschreckende Lage von Kindern, Jugendlichen und Familien macht deutlich, dass die bisherige Form von Rechtsvertretung nicht ausreicht, um Schäden nachhaltig abzuwenden. Im Gegenteil: Der Umgang mit den Maßnahmen rund um Corona macht bewusst, wie sehr unser bisheriges Rechtssystem der Reform bedarf. Dem Ruf nach einem neuen Miteinander kann sich mittlerweile kaum noch jemand entziehen.

Neben einer Überarbeitung der gesetzlichen Ausgangslage bedarf es zu einer sinnvollen Veränderung der Rechtsvertretung von Familien unserer Meinung nach eine multiprofessionelle Zusammenarbeit der Experten aus Rechtswissenschaften, Psychologie, Sozialpädagogik und Medizin. (Konzept des DKSB 1982 zum Anwalt des Kindes) Federführend müsste die juristische Vertretung (Rechtsanwalt) sein.

Nur so kann die Chance erhöht werden, dass Gefährdungen von betroffenen Kindern und Familien entsprechend der konkreten Bedürfnislage zeitnah aufgedeckt und durch gerichtliche Maßnahmen abgewendet werden.

Langfristiges Ziel kann es sein, eine gemeinsame Anwaltschaft für Kinder, Jugendliche und deren Familien zu etablieren. Konkrete Anlaufstellen, die regional besetzt und in einem gemeinsamen Netzwerk verbunden sind.

ABC – Kindesvertretung bietet erste Workshops zur Unterstützung von sich bildenden TEAMS (bestehend aus mind. einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin und …. Personen aus den anderen humanwissenschaftlichen Bereichen) an.

Wir bieten dafür 2 Termine zur Wahl. Die Termine finden statt, wenn sich mindestens 4 Teams verbindlich anmelden.