Notwendige Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen

Notwendige Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
Vortrag auf der Internationale Konferenz zur Prävention von Eltern-Kind-Entfremdungen Brüssel am 10.9.21:  "Neue Formen der fachübergreifenden Beratung  und Vertretung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zur Wahrung bestehender Rechte aus Grundgesetz und internationalen Konventionen" Sehr geehrte Damen und Herren! 50 Jahre Beschäftigung mit Fragen einer möglichst gesunden Identitätsentwicklung und freien Entfaltung der Persönli...

Auf dem Weg zur gemeinsamen Anwaltschaft für Kinder

Auf dem Weg zur gemeinsamen Anwaltschaft für Kinder
Ein Blick auf die momentane erschreckende Lage von Kindern, Jugendlichen und Familien macht deutlich, dass die bisherige Form von Rechtsvertretung nicht ausreicht, um Schäden nachhaltig abzuwenden. Im Gegenteil: Der Umgang mit den Maßnahmen rund um Corona macht bewusst, wie sehr unser bisheriges Rechtssystem der Reform bedarf. Dem Ruf nach einem neuen Miteinander kann sich mittlerweile kaum noch jemand entziehen. Neben einer Überarbeitung der gesetzli...

Recht und Gesetz – ein Widerspruch ?

Recht und Gesetz – ein Widerspruch ?
Art. 20 Abs 3 GG lautet: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“    „Gesetz“ und „Recht“ – kein Widerspruch. Die einfache gesetzliche Regelung ist danach im Hinblick auf Sinn und Wortwahl nach vorrangigen Regeln der Verfassung und verbindlicher internationaler Konventionen zu verstehen und („verfassungskonform“) auszulegen. Bei Anwendung des gelte

Heute so aktuell wie vor 12 Jahren

Heute so aktuell wie vor 12 Jahren
Im Jahre 2003 fand eine Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V. und dem Verband Anwalt des Kindes statt. Tagungsthema war: "20 Jahre Anwalt des Kindes, aber wie geht es den Kindern heute? Die nachstehende Resolution wurde von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen verabschiedet: Kinder sind junge Menschen, die ebenso wie Erwachsene das Recht habe

Kindesanhörung

Ob Kinder in Verfahren, die sie betreffen, einbezogen werden und in welcher Weise dies erfolgt, ist seit 1977 einem großen Wandel unterworfen. Zunächst reine Objekte elterlicher Gewalt wie des Gerichts, erfolgt eine erste ausdrückliche gesetzliche Aufwertung der Stellung der betroffenen Kinder im Verfahren 1980 durch Paragraph 50 b FGG (Seit 2009 § 159 FamFG). Unabhängig von ihrem Alter sind sie vom Gericht grundsätzlich einzubeziehen, „wenn die Neigungen,