Hans-Christian Prestien, Vater von 4 Töchtern und Großvater von 7 Enkelkindern, war ab 1977 Familienrichter „der ersten Stunde“. Bis 2009 sammelte er als Familien- und Jugendrichter, Rechtsanwalt und nach der Wende erneut als Familienrichter Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die in persönliche oder familiäre Notlagen geraten waren.
Als vorlegender Richter und Sachverständiger für den Deutschen Kinderschutzbund war Hans-Christian Prestien maßgeblich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur fortdauernden gemeinsamen Sorge nach Scheidung der Eltern beteiligt.
Im Interesse einer psychologisch und pädagogisch an den jeweiligen Kindesbedürfnissen ausgerichteten Arbeitsweise der MitarbeiterInnen in Justiz und Jugendämtern hat Hans-Christian Prestien bereits in den frühen achtziger Jahren als Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes eine interdisziplinäre, unabhängige „Anwaltschaft des Kindes“ konzipiert. Zur deren Realisierung ist er seit 1983 an vielfältigen Fachtagungen und Weiterbildungen beteiligt.
Zur Situation des Kindschaftsrechts hat er mehrere Beiträge veröffentlicht, u.a. in der Festschrift für J. Rudolph: „Verändertes Denken – zum Wohle der Kinder“, Nomos Vlg 2009, und in „Scheiden tut weh“ von A. Karger und M. Franz, V & R Verlag 2013
Seit seiner Pensionierung bietet er zusammen mit seiner Frau Seminare zur Qualifizierung von Verfahrensbeiständen und anderen Professionen des Kindschaftsrechts an. Auch bietet er allen von Beziehungsbrüchen betroffenen Erwachsenen die Möglichkeit zur Beratung und Unterstützung auf dem Weg zum Frieden.