Eine der einschneidendsten psychosozialen Belastungen während der Kindheit ist der Verlust von Sicherheit bietenden Bezugspersonen.

Die Zunahme von persönlichen, so wie auch von generationsübergreifenden gesellschaftlichen Schwierigkeiten, wie sie heute vermehrt dargestellt werden, basieren nach Meinung vieler Fachleute gerade darauf.

Wir halten es für not-wendig, die Ressourcen an der Stelle zu (re-)aktivieren, wo es um die Verhinderung von Brüchen geht: im familiengerichtlichen und behördlichen Verfahren rund um das Kindschaftsrecht.

Unser Augenmerk richtet sich dabei auf folgende Felder:

Die Verfahrensbeistandschaft für das Kind ist ohne weitere Unterstützung im Gerichtsverfahren derzeit noch kein hinreichendes Instrument, die notwendigen Maßnahmen einzufordern und sie notfalls mit Rechtsmitteln durchzusetzen.

Deshalb gilt unser Angebot zum Einen der Qualifizierung seiner Tätigkeit. Zum Anderen ist es unser Bemühen, politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu erzielen, um Rahmenbedingungen neu zu bedenken und zu korrigieren.

Noch gibt es eine zu geringe effiziente Koordination, die Jugendhilfe, Justiz u.a. zur wirksamen Beseitigung von Notlagen von Kindern in familiären Krisen durch konkret aufeinander abgestimmte Maßnahmen zuführt und eine wirksame gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen ermöglicht.

Auch hier versuchen wir durch Kooperationsangebote und Öffentlichkeitsarbeit neue Wege zu öffnen.

Perspektivisch sollen die dabei gewonnenen Erfahrungen auch der Vorbereitung einer fachlich und juristisch abgesicherten „Anwaltskammer für Kinder“ als Grundlage für professionelle und unabhängige Arbeit von Verfahrensbeiständen dienen.

Wir treten ein für eine unabhängige, interdisziplinäre Institution, welche in der Lage ist, schnelle, wirksame und nachhaltige Unterstützung zu geben mit dem Ziel der Befriedung und Eigenverantwortung des betroffenen Systems.

(siehe dazu auch unser Partner-Projekt kids in contact)