
zum Weihnachtsfest erreichte uns eine aufbauende, friedvolle Nachricht eines Verfahrensbeistands, der nach Teilnahme an unseren Weiterbildungs-Seminaren als Anwalt des Kindes seine Arbeit aufnahm.
Hier einige Auszüge aus seinem Bericht an uns:
„Noch vor kurzer Zeit war ich sehr enttäuscht darüber, dass ich es so schwer hatte, als Verfahrensbeistand überhaupt beauftragt zu werden. Dann kamen endlich die ersten Bestellungen, und trotzdem fühlte ich mich unwohl in meiner Haut. Ich wollte schließlich den Kindern helfen und erfuhr, dass ich kaum etwas verändern konnte ……
Jetzt sieht für mich die Welt kurz vor Weihnachten ganz anders aus. In der mündlichen Verhandlung am ….. am Amtsgericht …… lief alles quasi so ab, wie wir es eingeübt hatten. Es ist also nicht nur ferne Utopie, sondern funktioniert tatsächlich. Ich bin begeistert!
Der Richter sagte mir noch vor Tagen, er müsse nach §1671 entscheiden, wem von beiden Eltern er das Sorgerecht zuweise. Nach Darlegung meiner Argumentationskette machte er am …… tatsächlich von Abs.4 Gebrauch und schickte die Eltern über den §1666 in die Beratung. Das Verfahren wird offen gehalten, damit der Richter weiterhin Eingriffsmöglichkeiten hat.
Dadurch, dass ich die Eltern beide sehr wertschätzte und an ihre Elternverantwortung appellierte, sind sie tatsächlich bereit, mit ernsthaftem Bemühen die Beratung im Interesse ihres Kindes durchzuführen.
Im vorhergehenden Fall in …….. konnte ich das Kind vor dem Heim bewahren, worauf ich sehr stolz bin. Das Familienleben funktioniert sehr gut und hat damit die Richtigkeit der Entscheidung im Nachhinein bestätigt……..
Ich bin überzeugt, dass mich Richter …… wieder bestellen wird und mich womöglich an seine Kollegen/Kolleginnen weiterempfiehlt. Ich bin sehr froh, dass ich mich in kniffligen Fällen vertrauensvoll an Euch wenden darf. ……“