Mut zum Kurswechsel

Mut zum Kurswechsel
Abgebrochene oder gestörte Beziehungen zwischen Kindern und Eltern oder Elternteilen sind immer eine sogar oft generationsübergreifende Gefahr für die gesunde Entwicklung der Kinder. Der damit zugleich verbundene tatsächliche Entzug des Grundrechts des betroffenen Kindes auf Pflege und Erziehung durch beide Elternteile, verlangt ein konsequentes Einschreiten der „staatlichen Gemeinschaft“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Focus darf dazu jedoch nicht lä...

Die Bedeutung der Epigenetik für Kindschaftsverfahren oder: Wie unsere Erfahrungen vererbt werden

Die Bedeutung der Epigenetik für Kindschaftsverfahren  oder:  Wie unsere Erfahrungen vererbt werden
Neueste naturwissenschaftliche Forschungsergebnisse – dargestellt auf dem Symposium des Instituts für familienrechtliche Sozialpädiatrie (IFS) an der TH Wildau am 16./17.10. bestätigen: Eine teilweise oder vollständige Ausgrenzung eines leiblichen Elternteils aus dem Leben eines Kindes birgt immer die Gefahr der nachhaltigen generationsübergreifenden Schädigung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Prof. Dr. rer. nat. Peter Beyerlei...

Frieden ist der Weg

Frieden ist der Weg
Ein Seminar für getrennte Elternteile liegt hinter uns. Am 12. und 13. September haben wir in Frankfurt mit einer Gruppe Männer und Frauen gearbeitet. Informationen zu den psychologisch bedeutsamen Bedürfnissen von Kindern, ihren Entwicklungsverläufen, zu Rechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen auf der einen Seite und deren Berücksichtigung durch die Praxis der Behörden und Gerichte auf der anderen Seite bildeten den Auftakt. Die sichtbar

Recht und Gesetz – ein Widerspruch ?

Recht und Gesetz – ein Widerspruch ?
Art. 20 Abs 3 GG lautet: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“    „Gesetz“ und „Recht“ – kein Widerspruch. Die einfache gesetzliche Regelung ist danach im Hinblick auf Sinn und Wortwahl nach vorrangigen Regeln der Verfassung und verbindlicher internationaler Konventionen zu verstehen und („verfassungskonform“) auszulegen. Bei Anwendung des gelte