Vortrag auf der Internationale Konferenz zur Prävention von Eltern-Kind-Entfremdungen Brüssel am 10.9.21:
"Neue Formen der fachübergreifenden Beratung und Vertretung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zur Wahrung bestehender Rechte aus Grundgesetz und internationalen Konventionen"
Sehr geehrte Damen und Herren!
50 Jahre Beschäftigung mit Fragen einer möglichst gesunden Identitätsentwicklung und freien Entfaltung der Persönli...
Wie lässt sich eine am Recht des Kindes orientierte Vorgehensweise des Gerichts in den Verfahren zur elterlichen Sorge und den Beziehungen bei getrennten Eltern konkretisieren ?
Konsequent steht das Recht des Kindes – nicht „Kindeswohl“ - im Mittelpunkt der Verfahren
Ziel ist die Wiederherstellung uneingeschränkter gemeinsamer Elternverantwortung
Die Eltern werden in jeder Lage des Verfahrens über die Rechtssituation ebenso wie über ihre Pflichten ...
Wir alle haben Eltern.
Wir alle sind nicht nur, aber doch maßgeblich von deren Bindungs- und Pflegeverhalten geprägt: Unsere Ich-Identität, unsere Gesundheit, unser Sozialverhalten und die Art ...
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Dieser Frage gingen am 13. September 2016 namhafte Referenten aus Politik, Justiz, Pädagogik, Soziologie u.a. Fachbereichen gemeinsam mit ca. 200 TeilnehmerInnen nach. Und zwar auf der Fachtagung der (mehr …)...
Mein großer Lehrer hat vor einem Jahr im Januar die Erde verlassen.
Anlass für mich, in Dankbarkeit einige Eckdaten mitzuteilen, die (nicht nur) für meinen Lebensweg von besonderer Bedeutung waren:
1976: Als Psychologe hilft er mir und meiner Familie, mit schulischen Turbulenzen, in die meine älteste Tochter geraten ist, angemessen umzugehen.
Als am 1. Juli 1977 das neue Familienrecht in Kraft tritt, erklärt er sich als Leiter des Heilpädagogischen Inst...
Und: wie kommen wir weiter? Eine Tagung am 09.01.2016 im Rathaus Charlottenburg in Berlin widmete sich dieser Thematik.
Hier der einführende Vortrag von Hans-Christian Prestien:
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Ein Seminar für getrennte Elternteile liegt hinter uns.
Am 12. und 13. September haben wir in Frankfurt mit einer Gruppe Männer und Frauen gearbeitet.
Informationen zu den psychologisch bedeutsamen Bedürfnissen von Kindern, ihren Entwicklungsverläufen, zu Rechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen auf der einen Seite und deren Berücksichtigung durch die Praxis der Behörden und Gerichte auf der anderen Seite bildeten den Auftakt.
Die sichtbar
Art. 20 Abs 3 GG lautet:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
„Gesetz“ und „Recht“ – kein Widerspruch.
Die einfache gesetzliche Regelung ist danach im Hinblick auf Sinn und Wortwahl nach vorrangigen Regeln der Verfassung und verbindlicher internationaler Konventionen zu verstehen und („verfassungskonform“) auszulegen.
Bei Anwendung des gelte