Mut zum Kurswechsel
Abgebrochene oder gestörte Beziehungen zwischen Kindern und Eltern oder Elternteilen sind immer eine sogar oft generationsübergreifende Gefahr für die gesunde Entwicklung der Kinder.
Der damit zugleich verbundene tatsächliche Entzug des Grundrechts des betroffenen Kindes auf Pflege und Erziehung durch beide Elternteile, verlangt ein konsequentes Einschreiten der „staatlichen Gemeinschaft“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).
Der Focus darf dazu jedoch nicht lä...